Verkauf des Zehnten in Niedeergude und an einer Hufe in Schnellrode
1430 Februar 27
Anno 1430 secunda feria post Dominicam proximam Estomihi
M V, Propstei Blankenheim, unter o. Datum
Der Propst Johannes Durbecker, die Meisterin Mechthild von Trubenbach (Trümbach?) und der Konvent des Klosters Blankenheim bekennen, dass sie den Zehnten in Niedergude (Niedern Guda) sowie auch den Zehnten an der Hufe in Schnellrode (Snelnrode) an den Bürger Hentze Tode und dessen Frau sowie an ihren Schwiegersohn (Eidam) Hentze Fleck und dessen Frau Else für 210 Gulden auf Lebenszeit wiedereinlösbar verkauft haben.
Ausfertigung, Pergament (schlechter Zustand), Siegel anhängend
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v6350180