Streit wegen eines Zehnten
1423 August 10
Rotenburg Anno 1423 an St. Laurentius Tag
M V, Propstei Blankenheim, unter o. Datum
Egidius Bichofferode bekennt, dass zwischen dem Jungfrauenkloster Blankenheim und den Bürgern zu Rotenburg wegen der von denselben nicht entrichteten Zehnten auf dem Rotenburger Rathaus ein Urteil gefällt worden ist, nach welchem besagter Zehnt dem Kloster rechtmäßig zusteht.
Abschrift, Papier
Löwenstein, Quellen Rotenburg, Nr. 129
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v6350081