Rembold Freilingen, Entgen dessen Ehefrau bekennen: nachdem Johann Graf zu Sayn, Herr zu Homburg durch seinen Rentmeister zu Hachenburg, Heyman zu Steinebach die Quittung vom Jahr 1539 welche Rembold nach der Rechenschaft von demselben Jahre noch schuldig geblieben sei, abfordern lassen, sie sich verpflichten, binnen 8 Tagen, wenn jemand geschickt werde, mit denselben nach Köln zu Markt zu ziehen und so viel Ochsen zum Zweck seines Herren notwendig seien, auszuquitten, auch die Quittung deswegen zu Stande zu bringen und dem Boten zu überliefern. Weiter verspricht Rembold binnen 14 Tagen nach Neujahr seine Rechenschaft mit samt allen Quittungen fertig zu haben und keine Rent und Gülte mehr in seinen Nutzen zu wenden.
1540 Oktober 21
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Papier, 1 Siegel, deutsch, Original
Nebenpersonen: Mertloch, Johann, Amtmann
Type | Name | Access | Info |
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Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung | ||
Original | Urkunde | ||
Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (1995) |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v618653