Anweisung der fuldischen Kanzlei an alle Beamten die Hänseleien ausländischer Händler zu unterbinden
1679 November 6
Den 6ten Novembris 1679
Anweisung der Kanzlei der Abtei Fulda an die fürstlichen Beamten in den Städten und auf dem Land dafür zu sorgen, dass die fürstlich hessisch darmstädtischen Krämer und Handelsleute, ebenso wie die Untertanen aus Würzburg, Kassel, Hanau und Isenburg auf den Jahrmärkten keinen "schädlichen Hänseleyen" mehr ausgesetzt sind, damit auch die fuldischen Untertanen auf den dortigen Märkten nicht gehänselt werden.
Der Aussteller mit dem Kanzleisekret
Ausfertigung, Papier, Deutsch, papiergedecktes Siegel
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v6159719