Verpachtung eines Hauses zwischen zwei Bewohnern zu Unter- und Oberschüpf
1627 Dezember 7
Zünßtags nach Nicolai anno sechzehnhunndert zwantzig und siebenn
Karl Ludwig Ernst, Graf von Sulz, Landgraf im Klettgau bittet den Rosenbergischen Vogt, den Schultheiß und das Gericht zu Unterschüpf zur Kenntnis zu nehmen, dass der Handelsmann Georg Feidel aus Wertheim den Wolf Heinrich von Egau aus Oberschüpf durch Urteil des Gerichts in Rottweil in die Acht erklärt hat. Dem letztgenannten soll durch die Rosenberger kein Unterschlupf gewährt werden.
Der Aussteller
Ausfertigung, Papier, Deutsch, papiergedecktes Siegel
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v6159655