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HStAM Bestand Urk. StadtA Fulda Nr. 138

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

Vertrag zwischen denen von Ebersberg gen. von Weyhers mit denen von Merlau über die Erbschaft einiger Güter

Datierung

1541 Juni 9

Originaldatierung

Geben und geschehen zu Fulda, Donnerstag nach dem heiligen pfingstag als man zalt nach Christi unsers lieben herrn und seligmachers gepurt tausent funfhundert unnd im ein und vierzigsten jar

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Philipp [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, bekundet zusammen mit dem Amtann zu Fürsteneck Hartmann von Boyneburg, Philipp Voit zu Salzburg und Lorenz von Münster, dass er die Streitigkeiten zwischen Balthasar von Ebersberg gen. Weyhers und seinem Bruder Ulrich von Bischofsheim einer- und den Brüdern Valentin und Heinz von Merlau andereseits geschlichtet hat. Die Brüder von Merlau haben nach dem Tod ihres Schwagers Hans von Merlau über ihre verstorbenen Ehefrauen die Güter des Hans von Weyhers als Erben beansprucht. Es handelt sich um Gütern zu Gersfeld, Obernhausen, Mosbach, Feldberg, Kippenpach, Maiersbach und Rommers samt allen Zugehörungen an Wäldern, Bergen, Gehölz, Äckern, Wiesen und Gewässern. Dazu kommen noch Güter in der Rhön, in Franken und bei Würzburg. Den Streit um das Erbe hat schon der Vorgänger Abt Philipps, Abt Johann, versucht zu schlichten, allerdings konnte keine Einigung erzielt werden. Abt Philipp hat die Parteien nun wie folgt verglichen: Die Brüder von Merlau haben bekannt, dass sie für sich und ihre Erben alle aufgelisteten Güter und Zugehörungen zu Beginn des kommenden Jahres an die von Weyhers zurück geben werden. Das restliche Jahr können sie die Güter noch wie gehabt nutzen. Die von Weyhers bezahlen ihnen dafür 4000 Gulden, von denen 2000 auf Kathedra Petri [22.2.] 1542 fällig sind, die übrigen 2000 sollen in Raten à 400 Gulden, die jeweils an Kathedra Petri fällig werden, bis 1548 abbezahlt werden. Sollten die von Weyhers den Zahlungen nicht nachkommen dürfen die von Merlau die Güter, die von Fulda und Würzburg zu Lehen gehen, zu ihrem Nutzen pfänden. Jeder Partei wurde ein Exemplar des Vertrages zugestellt.

Zeugen

Philipp von Boyneburg, Philipp Vogt, Lorenz von Münster

Siegler

Der Aussteller, die Brüder von Weyhers, die Brüder von Merlau

Formalbeschreibung

Abschrift, Papier, Deutsch

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.