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HStAM Bestand Urk. StadtA Fulda Nr. 5

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

Zunftordnung der Schneidermeister von Fulda

Datierung

1351 Juni 24

Originaldatierung

Druzehen[hundert] in dem eyn und [funfzigisten] iare an sante Johanis tage

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Heinrich [von Hohenberg], Abt von Fulda, bekundet, dass die Schneidermeister in der Vorstadt von Fulda für sich und ihre Nachkommen eine Zunft gegründet haben. Sie werden sich an Rat und Recht der Stadt Fulda halten, wie alle anderen Bürger auch. Jeder Schneider, der nach Fulda kommt um in der Stadt sein Handwerk auszuüben, darf dies nur mit Einwilligung der Zunft tun. Zur Aufnahme in die Zunft soll jeder Schneider jeweils 10 Schilling Heller, zwei Kannen Wein und zwei Pfund Wachs an die Kammer der Schneidermeister und den Abt von Fulda bezahlen und darf fortan seine Arbeit ausüben. Verheiratet ein fuldischer Schneidermeister seine Tochter mit einem auswärtigen Schneider, der sich in Fulda niederlassen will, soll dieser die gleichen Zahlungen wie vorgeschrieben leisten. Ein Schneidermeister, der Mitglied der Zunft war, die Stadt länger als ein Jahr verlassen hatte und wiederzurückgekehrt ist, soll seine Meisterschaft in der Stadt gegen die gleichen Zahlungen wie bei Eintritt in die Zunft wieder zurückerlangen. Wer aber innerhalb eines Jahres wieder zurückkehrt, darf der Zunft ohne Zahlung wieder beitreten. Übt ein Schneider in Fulda sein Handwerk ohne Erlaubnis der Zunft aus, so dürfen die Zunftmeister diesen mit Zustimmung des Abts von Fulda pfänden.

Siegler

Der Aussteller

Formalbeschreibung

Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel beschädigt anhängend

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.