Revers des Friedrich Hermann von Boyneburg gen. von Hohenstein über eine Belehnung durch Dekan und Kapitel des Stifts Fulda
1617 August 27
Den 27ten Augusti anno 1617 allen Calendris
Friedrich Hermann von Boyneburg gen. von Hohenstein bekundet, dass er und sein Bruder Wallrab von Georg von Hatzfeld, Dekan und dem ganze Kapitel des Stifts Fulda mit einer Hufe zu Tudenhausen (Dautzenhausen), das freie Rittergut genannt, sowie mit 30 Äckern daselbst vom Stift Fulda belehnt worden sind. Sie und ihre Erben sollen das Gut zu ihrem Nutzen nach bisherigen Rechten und Gewohnheiten gebrauchen. Sie sind zur Lehnstreue verpflichtet und sollen stets bereit sein Schaden vom Stift abzuwenden. Wird ein neuer Dekan im Stift gewählt, sollen die Brüder oder ihre Nachkommen gegen eine Zahlung von 10 Talern das Lehen wieder von dem neuen Dekan empfangen.
Der Aussteller
Der Aussteller
Ausfertigung, Papier, Deutsch, papiergedecktes Siegel
Die Urkunde liegt in der Hochschul- und Landesbibliothek Fulda.
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v6159223