Lehnsrevers des Christoph von Willingen für das Stift Heiligkreuz in Hünfeld über zwei Wiesen
1575 März 8
Gescheenn dinstags nach Oculi den 8. des monats Martii anno Domini [1500] LXXV
Christoph von Willingen bekundet für sich, seine Frau Elisabeth und beider Erben, dass er nachdem er von Dekan und Stift Heiligkreuz in Hünfeld mit zwei Wiesen in Schlitzenhausen belehnt worden ist, er diesen ein Revers ausgestellt hat. Christoph von Willingen gelobt Treue gegenüber den Lehnsherren und dass er ihnen keinen Schaden zufügen werde, wie es einem Lehnsmann gebührt. Den Lehnsleuten ist zugesagt worden, dass Ihnen die Wiesen nicht entzogen oder die Zinsen erhöht werden sollen. Sollten die Lehnsleute allerdings mit den Zinszahlungen säumig werden, oder die Wiesen schlecht bewirtschaften, so dass den Lehnsherren Schaden entsteht, können diese das Lehen über die Wiesen jederzeit einziehen.
Der Aussteller und Wilhelm von Willingen
Ausfertigung, Papier, Deutsch, aufgedrücktes Papiersiegel ab und verloren
Die Urkunde liegt in der Hochschul- und Landesbibliothek Fulda.
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v6159175