Schlichtung im Streit über das Wittum der Appolonia Horneck von Hornberg
1544 Dezember 10
Geben uff mitwoch nach Nicolai episcopi als man zalt nach Christi unsers lieben hern und seligmachers gepurt funffzehenhundert vierundvierzig jare
Die Brüder Eberhard und Moritz Horneck von Hornberg bekunden, dass durch den Ritter Wolf von Affenstein und Bastian Rüdt von Collenberg (ruden von kollemberg), Burggraf zu Starkenburg, auf Bitten des verstorbenen Bruders Balthasar Horneck von Hornberg, eine Erbteilung zwischen den Brüdern und den Nachkommen des Balthasar Horneck sowie den beiden Schwestern vollzogen wurde. Zuvorgegangen sind Streitigkeiten um das Erbe der Witwe Balthasars, Appolonia Horneck geb. Adelmann von Adelmannsfelden. Als weitere Schiedsrichter wurden eingesetzt: Hans Landschaden von Steinach, Veit zu Mosbach, Hans von Ernberg, Amtmann zu Möckmühl (meckmuln) und Georg Boppen von Adelsheim. Appolonia erhält für die Morgengabe, das Wittum und die 200 Gulden Hauptgeld, die sie von ihrem Vater Hieronymus Adelmann, in die Ehe mit eingebracht hat von ihren Schwagern jährlich 84 Gulden für ihren Unterhalt. Die 14 Gulden, die sie bisher für ihren Witwensitz bekommen hat, sollen nun mehr jedoch von den 84 Gulden abgezogen. 28 Gulden sollen gemäß dem Vertrag von Wimpfen jährlich auf den Samstag nach Quasimodogeniti [1. Sonntag nach Ostern], 14 Gulden erhälte sie an Georgii [23.4.] und weitere 14 Gulden zu Weihnachten. Als Bürgen werden eingesetzt: Wilhelm von Wittstat gen. Hagenbuch, Sebastian von Laumersheim (Lamersheim), Wilhelm von Neideck (Neydeck) und Wolf Wilhelm von Eselsberg.
Der Aussteller und die Bürgen
Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel ab und verloren
Die Urkunde liegt in der Hochschul- und Landesbibliothek Fulda.
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v6159155