Vereinbarung über das Seelgerät des Konrad Ludwig im Stift Heiligkreuz in Hünfeld
1470 April 25
Datum anno domini m° cccc° lxx ipso die marci evangeliste
Konrad Rosbach, Bürger von Hersfeld, bekundet, dass das Seelgerät, das Dekan und Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld jährlich für den verstorbenen Konrad Ludwig und seine Frau begehen sollen, so wie diese es in ihrem Testament festgehalten haben. Um dieses Seelgerät aufrecht zu erhalten, bezahlt Konrad von den 81 Gulden, die er für die Wiese bekommen hat, 15 Gulden an das Stift zurück.
Der Aussteller
Ausfertigung, Papier, Deutsch, aufgedrücktes papiergedecktes Siegel
Die Urkunde liegt in der Hochschul- und Landesbibliothek Fulda.
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v6159150