Verfügung über die Einnahmen der Kanoniker des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld
1476 September 14
Millesimo quadringentesimo septuagesimosexto die vero Quartadecima mensis Septembris
Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet dem Dekan und den Kanonikern des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld, dass die Chorherren die Zinseinkünfte aus ihren Besitztümern, in Form von Frucht und Geld, für sich selbst verwenden können und nicht der Kirche zuführen müssen.
Der Aussteller
Ausfertigung, Papier, Deutsch, aufgedrückte Papiersiegel ab und verloren
Die Urkunde liegt in der Hochschul- und Landesbibliothek Fulda.
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v6159126