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HStAM Bestand Urk. HLB Fulda Nr. 46

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

Belehnung der Schomtte Boessen von Waldeck durch Dekan und Kapitel der Stiftskirche in Mainz

Datierung

1439 Juni 23

Originaldatierung

In dem jare als man zalte nach cristi unsers herren geburte dusent vierhundert und nun unddrysig iare uff dinstag nach sant Albans tag des heiligen mertelers

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Hermann, Dekan, und das Kapitel der Stiftskirche St. Maria ad Gradus in Mainz bekunden, dass sie ihr Hof und Gut in Dorf und Feldmark Desenheim (?) (dysenheim, heute Badenheim) an von , Witwe des Hermann Boessen von Waldeck verlehnt haben. Als jährlichen Erbzins sollen Schomtte und ihre Erben 6 Malter Korn Binger Maßes zwischen Mariä Himmelfahrt [15.8.] und Mariä Geburt [8.9.] entrichten. Schomtte und ihre Erben sollen das Gut in gutem Zustand erhalten und stets bessern, nicht verkaufen oder verpfänden sondern alles beieinander halten, damit das Stift der Zahlungen sicher sein kann. Sollten Schomtte oder ihre Erben der Zahlungen säumig werden, sollen sie durch ein weltliches oder geistliches Gericht gemahnt werden. Sollten dennoch keine Abgaben entrichtet werden, so kann das Stift das Gut jederzeit wieder einziehen und einem neuen Pächter verlehnen. Als Unterpfand stellt Schomtte ihr Haus, Hof und die Besserung an der Scheune mit allen Zugehörungen gelegen an der Pforte zu Badenheim (badinhenn). Zu dem Hof in Desenheim gehören 15 Morgen Ackerland in Sprendlingen, 3 Morgen am Falltor, dazu ein halber Morgen und andere mehr [es folgt die umfrangreiche Aufzählung].

Siegler

Der Aussteller mit dem Siegel des Kapitels

Formalbeschreibung

Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel ab und verloren

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Die Urkunde liegt in der Hochschul- und Landesbibliothek Fulda.

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.