Schlichtung im Streit zwischen Konrad Hebeler und Johannes Schwenck um ein Lehnsgut
1429 Mai 23
Datum anno domini millesimo quadringentesimo vicesimo nono uff den mantag nehst urbani
Heinrich von Ebersberg gen. von Weyhers bekundet, dass er ein Lehngericht auf den Montag vor Urbani [Datum der Urkunde] einberufen hat. Es wurde ein Urteil gefällt zwischen Konrad Hebeler und seinem Bruder einer- und Johannes Schwenck und seinen Erben andererseits. Nach Vorlage der Lehnsbriefe sollen Johannes und seine Erben das strittige Gut an Konrad und seinen Bruder zu lösen geben, ohne Widerrede.
Der Aussteller
Ausfertigung, Papier, Deutsch, papiergedecktes Siegel, beschädigt
Die Urkunde liegt in der Hochschul- und Landesbibliothek Fulda.
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v6159110