Begleichung einer Strafe durch Graf Ludwig I. von Ziegenhain
1222 Mai 19
XIIII kalendas Junii pontificatum nostri anno sexto
Papst Honorius III. bekundet dem Abt und Prior von Bildhausen (bei Kleinwenkheim/heutiger Stadtteil Münnerstadt) und dem Propst von Wetterwinkel, Diözese Würzburg, dass Graf Ludwig [I.] von Ziegenhain (ziginhagen) mit seinen Brüdern B. und R., beide Ritter, ihre Schuld für eine ihnen auferlegte Strafe (pro censuram ecclesiasticam) beglichen haben.
Der Aussteller
Ausfertigung, Pergament, Latein, Siegel ab und verloren
Schrift durch Moderschaden verblasst, Schäden im Pergament, stellenweise nicht mehr oder kaum lesbar
Die Urkunde liegt in der Hochschul- und Landesbibliothek Fulda.
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v6159083