1322 Juli 22
1322 in deme heiligen tage sente Marien Magdalenen
Landgraf Otto von Hessen, Graf Heinrich von Waldeck und Graf Johann von Ziegenhain schließen und beschwören eine Bündnis zum gegenseitigen Schutz. Wer die andern zu seiner Hilfe ruft, muß sie beköstigen. Die Gefangenen sollen nach der Mannzahl geteilt werden, gewonnene Burgen gemeinsam sein, gehörten sie vorher bereits einem von ihnen, erhält sie dieser zurück. Streitigkeiten zwischen 2 von ihnen oder ihren Leuten hat der Unbeteiligte der Bundesgenossen beizulegen, und zwar freundschaftlich binnen 14 Tagen oder rechtlich binnen 1 Monat. Bricht einer der Beteiligten das Bündnis, so ist er als Feind zu behandeln; wer von ihren Leuten sich gegen das Bündnis vergeht, ist auszuweisen.
Ausfertigung, Pergament, 4 Siegel anhängend
vgl. Landgrafen-Regesten online Nr. 738.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v6094424