Heinrich von Boyneburg schwört Urfehde
1541 März 17
1541 donerstag nach Reminiscere (lt. Findbuch).
Nachträge 0 Nr. 659
Heinrich von Boyneburg aus Herleshausen, der wegen Diebstahls ins Gefängnis des Landgrafen nach Kassel gekommen war, schwört bei seiner Entlassung Besserung und Urfehde. Er verspricht, sich nicht rächen zu wollen, das Land nur mit Erlaubnis des Landgrafen zu verlassen und stets einen Diebsstrick um den Hals zu tragen. Er stellt Bürgen, die ihn im Übertretungsfall zurück ins Gefängnis bringen oder 100 fl. zahlen sollen. Siegel des Stadtschreibers Peter Dünrichen.
Dünrichen, Peter
Papier, zwei Blatt folio, faltenbrüchig (lt. Findbuch). Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
vgl. Landgrafen-Regesten Online Nr. 15273
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG |
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Original | Urkunde |
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Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v6088690