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HStAM Bestand Urk. 1 Nr. 1776

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

Verschreibungen für Landgräfin Anna

Datierung

1488 April 22

Originaldatierung

1488 am dinstag naich dem sontag Misericordia domini.

Alte Archivsignatur

Schublade 83 Nr. 66

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Landgraf Wilhelm [I.] d.Ä. verschreibt seiner Gemahlin Anna geb. Herzogin von Braunschweig-Lüneburg mit Zustimmung seines Bruders Landgraf Wilhelms [II.] d.M. die Städte und Schlösser Grebenstein und Immenhausen und die Hälfte des Reinhardswaldes mit den zugehörigen Dörfern Hohenkirchen, Hombressen und Ehrsten mit allem Zubehör an Wald, Waldforst, Renten, Gefällen, Regiment, Mannschaft, Herrlichkeit, Wildbannen, Wildfuhren und Fischereien als Leibzucht, dazu gehören auch Bergwerke und weltliche und geistliche Lehen. Was davon verpfändet ist, wird Landgraf Wilhelm [I.] d.Ä. wieder einlösen. Sollte er das bis zu seinem Tode nicht getan haben, ist Landgräfin Anna berechtigt, nach seinem Tode in Kasse! wohnen zu bleiben und dort ihrem fürstlichen Stande gemäß unterhalten zu werden. Landgraf Wilhelm gestattet seiner Gemahlin, aus ihrer Leibzucht 300 fl. nach ihrem Tode nach ihrem Willen zu verwenden. Wenn Anna nach Landgraf Wilhelms d.Ä. Tode ihre Leibzucht innehat, darf sie von seinem Nachfolger nicht geschatzt werden; gerät das Land in Fehde, sollen Städte und Schlösser der Leibzucht davon unbetroffen bleiben. Siegel des Ausstellers und seines Bruders Landgraf Wilhelms d.M., der ausdrücklich zustimmt.

Siegler

Hessen, Landgrafen, Wilhelm I.; Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Formalbeschreibung

Membran und Schrift gut erhalten (lt. Findbuch). Das Siegel fehlt (lt. Findbuch).

Druckangaben

Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 488/489 Nr. 1242.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

vgl. Landgrafen-Regesten Online Nr. 3393

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Original Urkunde