Graf Philipp von Katzenelnbogen und seine Frau Anna übertragen Graf Johann von Nassau die Einkünfte aus Lüchow
(1473 November)
Geben uff mitwochen ...
Schublade 81 Nr. 57b
Graf Philipp von Katzenelnbogen und eine Gemahlin Anna von Nassau bekunden, daß Anna ihrem Gemahl eine jährliche Rente von 400 fl. eingebracht hat, die er lebenslänglich genießen soll. Sie haben Annas Vater, Graf Johann von Nassau, Diez und Vianden, dazu bestimmt, sich zu verpflichten, diese 400 fl. jährlich an Graf Philipp zu zahlen. Dafür ermächtigen sie Graf Johann, die Einkünfte Annas aus ihrem Wittum und ihrer Morgengabe, welche ihr ihr + erster Mann Herzog Otto von Braunschweig von Schloß und Land Lüchow und vom Zoll zu Hitzacker verschrieben hat, so lange einzunehmen und für sich zu verwenden, wie er verpflichtet ist, die 400 fl. an Graf Philipp zu bezahlen. Sollte Graf Johann in der Erhebung dieser Einkünfte von Lüchow und Hitzacker beeinträchtigt werden, werden sie sich mit allen Mitteln bemühen, das abzustellen.
Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I.; Katzenelnbogen, Grafen, Anna, Frau Philipps I., verw. Herzogin von Braunschweig-Lüneburg, geb. Gräfin von Nassau
Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1603 Nr. 5750.
vgl. Landgrafen-Regesten Online Nr. 13131
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
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