Erbeinung zwischen Köln und Hessen
1498 April 2
Kassel am montage nach dem sontage Judica 1498.
Schublade 49 Nr. 21
Erzbischof Hermann von Köln und Landgraf Wilhelm [II.] der Mittlere schließen mit Wissen und Willen des Kapitels und Stiftes Köln und der Stände des Fürstentums Hessen eine Erbeinung, in der sie sich gegenseitig Schutz und Hilfe zusagen und das Verfahren bei Austragung von Rechtshändeln zwischen beiden Seiten festlegen. Von dieser Einung nehmen sie den Kaiser und ihre bisherigen Bündnisverwandten aus. Siegel der beiden Aussteller und des Kölner Domkapitels.
Köln, Erzbischöfe, Hermann IV. von Hessen; Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.; Köln, Domkapitel
Ausfertigung, Papier. Siegel fehlt
Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 403 Nr. 1044.
vgl. Landgrafen-Regesten Online Nr. 3259
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG |
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Original | Urkunde |
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Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v6086615