Revers des Johann Kalb über die Öffnung aller katzenelnbogischer Burgen
1325 Juli 21
Geben 1325, 12. kalendis augusti.
Nachträge 1 Nr. 313
Johann Kalb (Kalft) von Aachen bekundet, daß ihm Junker Eberhard von Katzenelnbogen alle seine Festen geöffnet hat. Macht er Gefangene mit Hilfe von Eberhards Knechten, sollen diesem zwei und ihm ein Drittel von der Schatzung derselben zuteil werden; macht er die Gefangenen alleine, erhält er von jeder von ihnen die Hälfte. Macht er Gefangene, mit denen er eine Sühne schließen kann, soll ihn Eberhard nicht daran hindern. Wenn er irrtümlich einen ergreift (anegriffe zu missevange), dem man den Schaden wieder ersetzen muß, dann soll ihm Eberhard dabei behilflich sein. Wenn Eberhard den Krieg nicht weiterführen will, soll er es ihm ... Tage vorher ansagen, Johann kann sich dann mit seinen Gefangenen hinbegeben, wohin er will, und mit ihnen tun, was er für richtig hält, ohne daß ihn Eberhard daran hindern darf. Siegel des Ausstellers und Ritter Konrads von Rüdesheim d.J.
Kalb von Aachen, Johann; Rüdesheim, Konrad von
Angemodert und aufgezogen. Drei Siegel ab.
Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1, S. 222 Nr. 652.
vgl. Landgrafen-Regesten Online Nr. 15774
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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