Geistliche in Villmar, Bettendorf u.a. sollen den Grafen von Sayn dazu bewegen, Kirchenräuber auszuliefern
1327 Dezember 22
D. in crastino Thome apostoli 1327.
Nachträge 1 Nr. 62
Der Koblenzer Offizial teilt den Geistlichen in Villmar, Bettendorf, Engers, Sayn, Hammerstein, Rachdorf, Grenzau, Isenburg, Niederberg, Montabaur und Weltersdorf mit, daß der Edelknecht Gottfried von Bicken und Wilhelm von Hachenburg und ihre Helfer auf den Gütern Diethers, Sohn des Edlen Wilhelm von Katzenelnbogen, Pastors der Pfarrkirche zu Bieber (Biveren), Räubereien verübt haben. Um sie gemäß den Statuten des Provinzialkonzils der Trierer Kirche mit Hilfe weltlicher Macht zur Botmäßigkeit zu bringen, fordert der Offizial die gen. Geistlichen auf, den Grafen von Sayn, in dessen Herrschaftsgebiet sich die Räuber aufhalten, zu veranlassen, dieselben zu zwingen, den angerichteten Schaden binnen Monatsfrist wiedergutzumachen; widrigenfalls belegt der Offizial das Saynische Gebiet, soweit es zu seinem Gerichtsbezirk gehört, mit dem Interdikt. Er ersucht um Vollzugsmeldung.
Ausfertigung, Pergament. Das ursprünglich abhängende Siegel fehlt, mit eigenhändiger Unterschrift v magistrum Hildegerum.
Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1, S. 233 Nr. 695.
vgl. Landgrafen-Regesten Online Nr. 15589
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Urkunde |
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