Kaiser Karl gestattet Graf Wilhelm von Katzenelnbogen, den Zoll in St. Goar zu erhöhen
1357 Oktober 9
Geben zu Prage 135(7) montags vor sant Galli im 12. Jahre des Königs- und im 3. des Kaisertums.
Nachträge 2 Nr. 421
Kaiser Karl gestattet dem Grafen Wilhelm von Katzenelnbogen wegen der ihm und dem Reiche erwiesenen treuen Dienste seinen Zoll zu St. Goar um einen alten Tournosen zu erhöhen, den er von Wein und anderen Kaufmannsgütern für die Schulden, die der Kaiser beim Grafen hat, so lange unbehindert erheben soll, bis ihn der Kaiser widerruft.
Rückvermerk: per dominum cancellarium Johannes de ...lacz, Auftragsvermerk rechts auf dem Umbug.
Karl IV., Kaiser
Stark moderbeschädigt und aufgezogen. Mit stark beschädigtem Siegel mit Rücksiegel.
Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1, S. 359 Nr. 1205.
vgl. Landgrafen-Regesten Online Nr. 16058
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v6085323