Graf Wilhelm von Katzenelnbogen und seine Frau Elisabeth erhalten einen Dispens für ihre Ehe
1356 März 19
D. Avinion. XIIII. kalendis aprilis pontificatus domini Innocentii pape VI. anno quarto.
Schublade 1 Nr. 9
Bischof Franziskus von Florenz an Erzbischof Gerlach von Mainz. Graf Wilhelm von Katzenelnbogen und seine Gemahlin Elisabeth haben trotz Blutsverwandtschaft vierten Grades die Ehe miteinander geschlossen, für dieses Vergehen aber den erforderlichen Dispens erhalten (siehe 1356 März 7), welcher ihnen die Fortsetzung der Ehe gestattet. Da es sich jedoch ergeben hat, daß die Blutsverwandtschaft nicht nur vierten, sondern auch dritten Grades ist, haben sie auch dafür um Dispens ersucht, welche er ihnen auf Grund einer besonderen Ermächtigung durch den + Papst Clemens VI. als Stellvertreter des abwesenden Primarius Egidius, Erzbischof von Sabina maior, erteilt.
Rückvermerk: G. Girardi, auf dem Umbug rechts.
Florenz, Bischöfe, Francesco degli Atti
Schrift gut erhalten (lt. Findbuch). Das Siegel an grünen Seidenschnüren.
Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1, S. 349 Nr. 1164.
vgl. Landgrafen-Regesten Online Nr. 12701
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v6085311