Graf Eberhard von Katzenelnbogen erhält den Zoll in Boppard
1282 November 11
D. Wormatie tertio idus novembris, indictione undecima, 1282, regni vero nostri anno decimo.
Schublade 19 Nr. 1
König Rudolf bekundet, daß er dem Grafen Eberhard von Katzenelnbogen 12000 Mark Kölnische Pfennige schuldet, die dieser für seine und des Reichs Erfordernisse ausgelegt hat. Da die Kammer des königlichen Fiskus über diese Summe in barem Geld zur Zeit nicht verfügt, verpfändet er dem Grafen und seinen Erben dafür den Rheinzoll zu Boppard, der dort im Namen des Königs jährlich erhoben zu werden pflegt, mit allen Rechten und Zubehör. Graf Eberhard und seine Erben sollen ihn solange unbeeinträchtigt besitzen, bis ihm die 12000 Mark vom König oder dessen Nachfolgern zurückgezahlt worden sind. Wegen der großen Aufwendungen und Verluste des Grafen im Dienste des Königs und Reiches sollen die ihm zufließenden Zolleinkünfte bis zu ihrer Wiedereinlösung nicht auf die Hauptsumme angerechnet werden, sondern ihm zugute kommen.
Rückvermerk: (obligatio thelo)nii Bopardie per regum Rudolfum comiti (Eberhardo) de Katzinellinbogen facta, um 1300.
Rudolf von Habsburg, König
Membran fast völlig vermodert, von der Schrift nur einige Worte lesbar (lt. Findbuch). Siegel an roten Seidenfäden, gut erhalten.
Wenck, Hessische Landesgeschichte 1, Nr. 70. Regesta Imperii 6, Nr. 1725; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1, S. 130 Nr. 262.
vgl. Landgrafen-Regesten Online Nr. 12721
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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