1465 April 01
Geben uff mantag vor dem heilgen Palmtag 1465.
Katharina von Udenheim bekundet ihre Zustimmung zu der durch ihren Mann Hans von Nackenheim erfolgten Verpfändung ihrer Zinsen, Gülten und Gerechtigkeiten zu Eschbach auf dem Einrich an Graf Philipp v. K-D., wie es in den darüber gegebenen Urkk. bestimmt worden ist. Ihr Mann soll befugt sein, ihre Gerechtigkeiten dem Grafen aufzutragen, als ob sie dabei persönlich zugegen sei.
Für die Ausstellerin siegelt ihr Schwiegervater (sweher) Frank von Nackenheim.
Ausfertigung, Papier, Siegel
Regest: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 5333
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v6046870