1381 April 23
D. et actum 1381 in die beati Georgii martiris.
Wilhelm N?zil bekundet, daß er Knecht und Diener der Brüder Wilhelm und Eberhard, Grafen v. K., geworden ist. Er schwört, ihnen getreu zu sein, sie vor Schäden zu bewahren, ihnen gegen ihre Feinde zu helfen und zu raten und nichts gegen ihre Herrschaft zu unternehmen. Hierfür haben sie ihm 29 fl. gegeben. Entzweien sich die Grafen mit dem Westerburger oder einem von Wilhelms Freunden, denen er helfen muß, obgleich ihm nichts daran gelegen ist, dann muß er den Grafen die Hälfte der 29 fl. wiedergeben und ist daraufhin nach einem halben Jahr berechtigt, sein obiges Gelübde aufzusagen.
Siegel des Ausstellers und seines Neffen Johann N?zil.
Ausfertigung, Pergament, Siegel
Regest: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 1685
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v6045473