1310 Mai 2
Actum et d. 1310 in crastino beatorum Philippi et Jacobi apostolorum.
Graf Eberhard v. K. bekundet, daß er Johann Kämmerer von Worms, Sohn des † Ritters Gerhard Kämmerer von Worms, als Ledig-Burgmann (castrensem absolutum) in sein Schloß Auerbach (Urberg) aufgenommen und ihm 50 Mk. KPf. — 3 H. für den Pf. gerechnet — als Burglehen angewiesen hatDer Graf gewährt ihm und seinen Erben aus besonderer Gnade nunmehr noch die Vergünstigung, daß nach dem Tode Johanns und seiner Frau Juliane jeder seiner Lehnserben, der ohne leibliche Lehnserben stirbt, dieses Lehen an einen älteren Bruder übertragen kann. Wenn Johann oder seine Erben die 50 Mk. mit anderen Gütern belegen wollen, werden der Graf und seine Erben einwilligen und den Teil des Hofes, auf den das Geld jetzt angewiesen ist, freigeben.
Siegel des Ausstellers
Ausfertigung, Pergament, Siegel
Regest: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 501
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v6045106