1149
Anno 1149
A II, Kloster Hasungen
Erzbischof Heinrich [i.] von Mainz bekennt, dass er die zwischen dem Kloster Hasungen und der St. Peterskirche in Fritzlar obwaltenden Irrungen wegen der Novalzehnten im Dorf Nieheim (Niuheim) dahingehend, dass der bereits ausgerotteten Waldzehnt Grund und Boden des Abtes von Hasungen sei und dieser ihn daher auch behalten solle, wohingegen die Kirche in Fritzlar den Zehnten in Nieheim und davor haben soll.
Ausfertigung, Pergament, Siegel durchgedrückt
Böhmer/Will, Regesta Archiepiscoporum Maguntinensium 1, S. 341, Nr. 112
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v6041023