DIe Schöffen zu Limburg benachrichtigen die Schöffen zu Mensfelden in Sachn Stift Limburg gegen Marsilius von Reifenberg wegen eines Hofs zu Mensfelden, daß sie das Urteil des Schöffengerichts daselbst bestätigt und die Appelation des Stifts gegen dasselbe für unbegründet erklärt haben.
1582 Februar 14
Original, Papier, 1/2 Bogen
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v590675