Drucken

HHStAW Bestand 40 Nr. U 1

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

König Ludwig schenkt auf Bitte und nach Rat des Erzbischofs Hatto (von Mainz), seines geistlichen Vaters, und des Herzogs Konrad, seines Verwandten ('nepotis'), dem Grafen Konrad, Sohn des Eberhard, im Lahngau ('in pàgo Loganahe') in dessen Grafschaft den Fronhof Brechen ('curtem dominicalem Brichene') mit Höfen ('curtilibus'), Gebäuden, der Kirche ('aecclesia'), Zehnten, Hörigen beiderlei Geschlechts, dem Salland und allen zu dem Hof gehörenden Sachen ('universis rebus, quesitis et inquirendis, magnis ac parvis') zu Eigen ('perenniter in proprium'): mit bebauten und unbebauten Ländereien, Äckern, Wiesen, Feldern, Weinbergen, Wiesen, Wäldern, Gewässern und Wasserläufen, Mühlen, Fischfängen, Wegen und allem Zubehör ('viis et inviis, exitibus ac reditibus, omnibusque appenditiis et adiacenciis suis'). Graf Konrad soll nunmehr freie Befugnis haben, mit diesem Eigentum seine Kirche zu bewidmen, die er auf dem Berge, genannt Limburg, zu erbauen im Begriffe ist ('de ipsa proprietate liberam atque securam teneat potestatem basilicam suam dotandi, quam extruere nititur in monte quodam Lintburk vocato in Logenahe'). - Siegel und Signum des Königs. - Rekognition durch den Kanzler Salomon in Vertretung des Erzkanzlers Pilgrim.

Datierung

Frankfurt, 910 Februar 10

Originaldatierung

D. 4. id (us) Februarii 909, indictione 13, anno autem regni domni Hludowici 11. - Actum Franconofurt

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung

Ausfertigung, Pergament (= A) mit dem Monogramm und dem durchgedrückten Siegel des Königs, das in neuerer Zeit durch Fäden gegen das Abfallen vom Pergament, von dem es sich gelöst hat, gesichert ist, sowie mit dem Subscriptionszeichen des Kanzlers. - Rückvermerk: 1. (13. Jh.): 'De Brechen'. 2. (14. Jh.): 'Brechen'. 3. (15. Jh.): 'Littera curie in Brechen cum decimis in valle Caimberg sitis et aliis libertatibus mansuum et reddituum hincinde ad eandem spectantibus ad ecclesiam sancti Georii in Lympurg. Hludowicus rex'. Auf der Rückseite steht ferner eine Kopie um 1400. - Kopie: Mechtel, Introductio S. 168. - - Druck: Brower, Ant. I, 445 (Auszug); E. Martene - U. Durand, Veterum scriptorum et monumentorum historicorum (...) collectio I (Paris 1724), 264 (aus einer Handschrift des 17. Jh. von St. Maximin, Stadtbibliothek Trier Ms. 1621/99, zu 909); Hontheim, Hist. I, 258 Nr. 138 (zu 910, aus A) = Kremer, Or. II,38 Nr. 23; Mrhein. UB. I Nr. 155 aus alter Kopie. - Faksimile: Kaiserurkunden in Abbildung I Tafel 17. - Regest: Böhmer Nr. 1229; Mühlbacher RI I Nr. 2064 (2007). - Die Inkarnationsjahre sind irrtümlich um eins zu niedrig angegeben, wie aus der übereinstimmenden Aussage des Regierungsjahrs und der (Bedanischen) Indiktion hervorgeht, wodurch die Urkunde sich in das Itinerar einfügt. Die Urkunde gilt als vom Schreiber Ern B abgefaßt und als das erste sichere Kanzleiprodukt aus der Kanzlerschaft Salomons (P. Kehr, Die Kanzlei Ludwigs des Kindes = Abhandlungen der Preuß. Akademie der Wiss., Philosoph.-histor. Klasse Nr. 16, 1940 S. 33). Doch lassen sich noch zwei andere Hände an der Urkunde feststellen. Ja, auch der Schreiber des Hauptteils scheint seinen Text nicht in einem Zuge aufgesetzt zu haben. In der Datumzeile zeigt das 'actum' eine etwas breitere Schreibweise, die vorher erst in der Korroborationsformel auftritt. Doch scheint mir für diese Teile die gleiche Hand unzweifelhaft. Die zweite Hand ist unverkennbar. Die Tinte ist dunkler und glänzt. Die Buchstaben sind dicker. Das r ist oft mit der Unterlänge nach links gezogen. Der Aufsatz auf dem c ist schwerfälliger und ungleich. An der Schleife des s und c befindet sich oft oben rechts ein kleiner Strich nach rechts. Das dem Violinschlüssel ähnliche Kürzungszeichen besitzt ebenso wie die gesamte Schrift dieses zweiten Schreibers nicht die gleiche sichere Feinheit wie das Schriftbild des Hauptschreibers, wenngleich sich diese Teile noch ziemlich unauffällig einfügen. Deutlich hebt sich von diesem allem die Hand des dritten Schreibers ab. Das Kürzungszeichen ist größer, das r hat eine auffällig starke Unterlänge. Die Schleifen des e, o und g sind kleiner, das s ist in einem Zug gemacht und schwingt unten stark nach links. Die Schrift steht nicht auf blinder Linierung wie der gesamte übrige Text und folgt auch der übrigen Linienführung der Zeile nicht, in der siebten Zeile verläuft sie höher, in der achten etwas darunter und fällt hier als Nachtrag auch auf durch das Vorspringen dieser Zeile aus den sonst lotrecht untereinander stehenden Zeilenanfängen. Während der Hauptschreiber 'Loganahe' schreibt, wird hier die abweichende Form 'Logenahe' gebraucht. Andererseits lassen sich nicht die geringsten Spuren von Rasur bei diesen langen Einschüben feststellen. Was folgt aus diesen Feststellungen? Daß die Präzisierung der Schenkung und des Schenkungszweckes etappenweise vor sich ging. Das erste Stadium war: Der König schenkte dem Grafen eine curtis. Das nächste Stadium, das dem Actum-Vermerk des Hauptschreibers vorangegangen sein kann, stellt die nähere Angabe über die curtis dar. Die Vollmacht mit der Angabe über die Zweckbestimmung ist erst im letzten Stadium eingefügt und vermutlich vom Grafen erst in einem späteren Stadium der Beurkundung angegeben worden, was dem ganzen Vorgang immerhin eine lebendige Note verleiht. Bei dem Fronhof Brechen muß es sich um Oberbrechen handeln, da Niederbrechen schon 893 auf Bitte desselben Erzbischof Hatto von Mainz von König Arnulf dem Kloster St. Maximin in Trier neben anderen Gütern geschenkt worden ist (MG. Dipl. dt. Karol. Nr. 114). Die Kirche in Oberbrechen gehörte jedoch, nachweisbar seit dem päpstlichen Privileg von 1148, zu dem Reichsgut Villmar, das Kaiser Heinrich III. 1053 dem Euchariuskloster in Trier schenkte. Sie kann demnach nicht in unserer Urkunde mit der zum Fronhof Brechen gehörenden Kirche gemeint sein. Vielmehr ist an die Kirche in Bergen zu denken, einer Ortschaft (heute bis auf den romanischen Kirchenbau wüst) westlich Niederbrechen, die mit ihrem Burgcharakter, der auch im Namen zum Ausdruck kommt, wohl den militärischen Mittelpunkt des Reichsgutes um Brechen darstellte. Der Umfang des Komplexes, den der König für die Schenkung an das Stift freistellte, ist nicht genau anzugeben. Die Herrschaft Limburg der Herren von Limburg aus dem Hause Isenburg scheint großenteils aus Vogteigut zu stammen. Stadt und Burg trugen sie freilich von dem Reich, dem Erzbischof von Mainz und den Landgrafen von Hessen zu Lehen. Aber auch dort scheint das Stift bei seiner Gründung erhebliche Rechte erhalten zu haben. Diese und auch die anscheinend einst ausgedehnte Stellung zu Camberg dürften vom Grafen Konrad herrühren, der diese Güter vermutlich ohne Urkunde, allein durch förmliche Übergabe, geschenkt hat. Daß er das Stift mit seinem Eigengut ('praedium') ausstattete, berichtet auch die insoweit wohl echte Urkunde von 942 (Nr. 3). Mechtel teilt aus dem ältesten (verlorenen) Nekrolog die Eintragung mit (Knetsch 14): 'Secundo kalendas Julii obiit foelicis recordationis Conradus, primus fundator ecclesiae in Limpurg, pro quo a sinqulis suis mancipiis utriusque sexus 3 den. graves eodem die nobis praesentandi sunt'. Auf den Grafen führte man auch das Georgsfest, die Feier der Oktav danach und das Weihnachtsfest zurück. Ihm schrieb man ferner einige beim Stift bewahrte (heute nicht mehr vorhandene) Schätze zu: eine mit Silberarbeit geschmückte Trinkschale aus Buchenholz, im 17 Jh. der große Herzog Konrad genannt (so im Kirchenschatzverzeichnis von 1621 und 1684, Götze in: Nass. Ann. 13, 260 und 262, vgl. auch Nr. 30), ein riesiges Büffelhorn (etwa 67 cm lang), das unten und oben mit Silber eingefaßt war und als Trinkgeschirr diente, sowie einen Dolch von etwa 35 cm Länge mit zierlicher Goldarbeit (Mechtel, Introductio S. 52; Kremer, Or. I, 63 ff. und Tafel IV am Schluß ebenda; Corden I § 397-401 mit gleicher Abbildung). Wegen der Buchstaben 'HRS' auf der Scheide ist der Dolch von Kremer und Corden allerdings für Graf Heinrich, den Begründer des heutigen Baus um 1235, in Anspruch genommen worden. - Zum Sachlichen der Urkunde vgl. auch Struck, Georgenstift 43 und 45 f

Literatur

Winfried Wilhelmy (Hg.), Glanz der späten Karolinger. Hatto I. Erzbischof von Mainz (891-913), Von der Reichenau in den Mäuseturm (Publikationen des Bischöflichen Dom- und Diözesanmuseums Mainz 3), 2013, Kat.-Nr. 36 S. 160-161.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Struck, Chorherrenstift St. Georg Limburg, Nr. 1

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Urkunde