Graf Eberhard von Königstein einigt eine Streitigkeit zwischen Graf Ludwig von Nassau-Saarbrücken und Graf Philipp von Idstein über einen Gerichtsfall gemäß der Peinlichen Halsgerichtsordnung. Es wird entschieden, dass Graf Ludwig den betreffenden Delinquenten, der zu Wehen im Gefängnis liegt, anderwärts hinrichten lassen soll.
1506 Juni 20
D. 1506 Samstags nach Vitus Modestus
Dieser Vertrag ist nichtig, sondern d. Gericht wie von Alter aufgerichtet stehengeblieben. Das Hohe Gericht oder Galgen im Amt Wehen betr.
Der Aussteller
Graf Ludwig von Nassau-Saarbrücken
Graf Philipp von Nassau-Idstein
Ausfertigung, Pergament, 3 Siegel anhängend
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v5820245