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HStAM Bestand Urk. 87 Nr. 21

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Datierung

[1231]

Originaldatierung

o.D.

Alte Archivsignatur

X 2 Kloster Haina

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Graf H[ermann] von Battenberg bekundet, dass vor seinem Bruder, dem vormaligen Grafen Werner, und ihm selbst Ritter Godebold von Berghofen namens seiner Ehefrau gemeinsam mit deren Bruder Gerlach Scalhasa wegen eines Gutes in Halgehausen, das Konrad, Bruder Gerlachs und der Ehefrau, dem Kloster Haina verkauft hatte, gegen das Kloster geklagt hat. Die Kläger fochten die Gültigkeit des Verkaufs an, da ihnen das Gut von ihrer Mutter her zugekommen sei, sie und Konrad aber verschiedene Mütter gehabt hätten; das Kloster erwiderte, es habe das Gut als rechtes Erbgut des Verkäufers zurecht und ohne Einspruch erworben und seither ungestört besessen. Die Grafen entschieden nach Zusammenrufung beider Parteien, dass nach bürgerlichem Recht die Seite gewinne, die das bessere, d. h. ältere und eindeutigere Recht nachweise. Da das Kloster seine Zeugen vorführte, die Gegner aber keine Beweise beibrachten, wurde die Klage rechtens abgewiesen. Dennoch baten die Grafen den Abt zur Sicherung des Friedens um Gestellung von 7 geeigneten weltlichen Männern, die gegenüber den weltlichen Klägern das behauptete Besitzrecht des Klosters beweisen sollten; da auch jetzt die Gegenseite ausblieb, haben sie das Kloster in seinem Recht bestätigt.

Siegler

Aussteller

Formalbeschreibung

Ausf., Perg. Anh. Sg. Graf Hermanns

Druckangaben

Klosterarchive 5 Nr. 71; Wenck, Hess. Landesgeschichte II, UB., Nr. 110, S. 147 f. (mit: 123040).

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Nutzungsdigitalisat JPEG Digitalisat vorhanden
Original Urkunde