1371 März 21
Q Fürstentum Fritzlar, Stift Fritzlar
Statut des Generalkapitels zu Fritzlar, dass fernerhin nur Freunde (extranei), keine Kapitularen, zu Stiftskämmerern und Stiftskellnern genommen werden, und dieselben ihre Ämter unter den speziell aufgeführten Bedingungen, Einschränkungen und mit der bezeichneten Besoldung führen sollen.
Ausfertigung, Pergament
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|
Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v5805118