Revers Friedrich Ernst Jost Melchiors von Wangenheim und weiterer namentlich genannter Personen bezüglich der Belehnung mit dem Dorf Sonneborn und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Adalbert [von Harstall], Bischof und Abt von Fulda
1790 April 21
... der gegeben ist in unser stadt Fulda den 21ten april des 1790sten iahrs
R I b Fulda (Lehenreverse von Wangenheim)
Friedrich Ernst Jost Melchior und Friedrich Ludwig Walrabe von Wangenheim bestätigen für Friederike Maria Johanna, verheiratete von Thümmel, die Belehnung mit dem Dorf Sonneborn [Gem. im Landkr. Gotha] mit Gericht und allen Zugehörungen, ihren Erblehen in Brüheim [Gem. im Landkr. Gotha], und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Adalbert [von Harstall], Bischof und Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Friedrich von der Tann (freiherr von und zu der Thann)
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel in Holzkapsel
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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