Revers Johann Georgs von Wangenheim und weiterer namentlich genannter Personen bezüglich der Belehnung mit dem Dorf Sonneborn und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda
1718 Februar 07
... der geben ist in unser statt Fulda montags den 7ten februarii im 1718ten iahre
R I b Fulda (Lehenreverse von Wangenheim)
Johann Georg, Friedrich Wilhelm und Friedrich Bernhard von Wangenheim (Wangenheym), und weitere namentlich genannte Personen bestätigen die Belehnung mit dem Dorf Sonneborn (Sonnenborn) [Gem. im Landkr. Gotha] mit Gericht und allen Zugehörungen, ihren Erblehen in Brüheim (Brüheimb) [Gem. im Landkr. Gotha], dem Besitz an der Nesse (Nassa) [Nebenfluss der Hörsel im Landkr. Gotha und im Wartburgkrs.], und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Wolf Daniel von Boyneburg
Ausfertigung, Pergament, anhängende Holzkapsel, Siegel ab und verloren
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
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