Revers Reinhards von Gelnhausen und Johanns von Wildungen bezüglich der Belehnung mit einem Sitz in Mular und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda
1539 Mai 08
... auf dornstag nach inventionis crucis unnd Christi unnsers liben herren gepurt funfzehenhundert neun und dreissig iar
R I b Fulda (Lehenreverse Truchsess von Wetzhausen)
Reinhard von Gelnhausen und Johann von Wildungen bestätigen als Vormünder des Sohnes des verstorbenen Philipp Truchsess und Johann von Wildungen bestätigt zusätzlich für seine eigenen Kinder die Belehnung mit einem Sitz, einem Hof drei Huben, fünf Hintersiedelgütern und einer Mühle in (Mular) und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Aussteller
Ausfertigung, Pergament, zwei anhängende Siegel, ab
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|
Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v577242