Revers Hektors von Merlau bezüglich der Belehnung mit Gütern in Hettenhausen und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang [Schutzbar gen. Milchling], Abt von Fulda
1560 Oktober 11
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R I b Fulda (Lehenreverse von Merlau)
Hektor von Merlau (Merlaw) bestätigt für sich, Apel und Johann von Merlau (Merlaw) und weitere namentlich genannte Personen die Belehnung mit Gütern in Hettenhausen (Hettenhausenn) [Stadtteil der Gem. Gersfeld (Rhön), Lkr. Fulda], einem Viertel von Schmalnau (Schmalnaw), einem Teil an den Schlössern Ebersburg (Eberszbergk) und Weyhers (Weyers) [alle drei Orte Ortsteile der Gem. Ebersburg, Lkr. Fulda] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang [Schutzbar gen. Milchling], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Aussteller
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v576742