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HHStAW Bestand 100 Nr. U 13

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

Erzbischof und Kurfürst Johann Philipp von Mainz erteilt mit Zustimmung des Domdechanten Adolf Hundt von Saulheimb und des Domkapitels in Mainz dem Mainzer und Würzburger Domkapitular, Geheimen Rat und Hof- und Kammerrats-Präsidenten Johann von Heppenheim genannt von Saal und dem Geheimen Rat und Amtmann zu Steinheim und Dieburg Philipp Erwin von Schönborn (Bruder des Kurfürsten) die Erlaubnis zum Schürfen nach Erz auf ihre Kosten und erbliches Berglehen auf alle von ihnen entdeckten Erzgänge und Bergwerke im Rheingau, an der Bergstraße, in den Ämtern Orb, Hausen, Lohr und Königstein und den Unterämtern Eppstein, Kransberg und anderen Appertinentien, verweist sie wegen etwaiger Streitigkeiten ausschließlich an den Bergvogt und die Bergschöffen, ausgenommen die Zentfälle über Hals und Blut, und verleiht den Gewerken besondere Gerechtsame auf Bauholz etc. und Zehntfreiheit auf 1 Jahr.

Datierung

1650 November 2

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung

Ausfertigung, Pergament, die Plica mit den Siegeln ist abgeschnitten.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Urkunde