1222 Juli
1222 mense Julio
V St. Stephan, Mainz
Die Prioren M. in Aldinburg und S. in Habichinburnen sowie Konrad Milchling und Eberwin von Garbenheim, Ritter, sprechen als Schiedsrichter zwischen dem St. Stephansstifte zu Mainz und den Gebrüdern von Nordeck, dass die letzteren ihr Recht an den Rodzehnten zu Udinhusen, Wernbratshusen und Ulrichshusen, welche sie ihren Vorgaben nach vom Stift zu Lehen besäßen, binnen 3 mal sechs Wochen zu Eblizdorf nachweisen sollten; geschähe das nicht, sollten dann die Zehnten an das Stift kommen. Bis zu dieser Entscheidung sollen die Früchte der Zehnten sequestriert sein. Auch wird den von Nordeck aufgegeben, die zu dem Hofe zu Eblizdorf gehörigen Leute des Stifts St. Stephan nicht durch Gefängnis und Schatzung zu bedrücken.
Ausfertigung, Pergament, ohne Siegel
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v5765362