Revers Johanns von und zu Hattstein bezüglich der Belehnung mit zwei Höfen und vier Huben Land in Reichelsheim und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Placidus [von Droste], Abt von Fulda
1679 Mai 31
... der geben ist in unser statt Fuldt mittwochen den ein undt dreysigsten maii im 1679ten iahre et cetera
R I b Fulda (Lehenreverse von Hattstein)
Johann von und zu Hattstein bestätigt für sich, Heinrich Friedrich und Kunigunde von Hattstein sowie weitere namentlich genannte Personen die Belehnung mit zwei Höfen und vier Huben Land in Reichelsheim (Reicholtzheim) [Gem. im Wetteraukrs.] und einem Hof in Echzell [Gem. im Wetteraukrs.] durch Placidus [von Droste], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Georg Lukas von Schleifras (Schleiffrass)
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel in Holzkapsel
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
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