Ludwig IV., Römischer Kaiser, bekennt, man sei von wegen Graf Johann von Sayn mit der Forschung und Frage vor sein Gericht in Frankfurt, wo Fürsten, Grafen, Freie, Dienstleute und Ritter zugegen gewesen, gekommen, ob Kinder, welche von Mann und Frau kämen, davon eins dem Reich angehören, sie wären edel oder unedel, dem Reiche angehörten oder nicht (Kindgeding); worauf von ihnen insgemein auf ihre Eide abgeurteilt worden sei, wenn derselbe durch die Frau halb oder durch den Mann halb des Reichs wären, so solle das Reich davon nicht verlieren.
1333
1 Siegel
Pergmanet
Hardt Nr. 333
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|
Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung | ||
Original | Urkunde | ||
Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (1995) |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v575869