Konrad Schonhals, Propst zu Gemünden, verzichtet auf den Hof zu Wengenrod, den die Pröpste vor ihm, dem Peter von Limburg geliehen haben und der bei dessen Tod an ihn gefallen ist zugunsten des Stiftskapitels in Gemünden, da er aus guter Kundschaft und den Privilegien des Stifts erfahren hat, dass das Gut dem Stift gehört hat.
1338 Oktober 5
Gegeben 1338 des Mantages nach sente Michaels tag
Aussteller
Abschr. Pap. 15. Jh.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v574858