Der Konvent des Franziskaner-Nonnenklosters bekundet, dass die verstorbene Schwester Jutta das Haus verkauft habe, welches "Regelhaus" genannt wird, dass die Nonnen auch dieses Haus bewohnen müssten, widrigenfalls es den Franziskanermönchen anheimfallen soll, dass nächst der Oberin (Magistra) zunächst 4 Schwestern, 2 in conventum, 2 extra coventum, niemals aber mehr als 12 aufgenommen werden sollen.
1341 September 13
Datum 1341 in vigil. exalat. crucis
Siegel des Gardians und zweier Schöffen, schadhaft
Original, Pergament
Type | Name | Access | Info |
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Original | Urkunde |
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Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v5731930