Fememordprozess in Gießen
1927
Der Angeklagte Ernst von Salomon (auch Beihilfe zur Ermordung des Reichsaußenministers Rathenau) wurde wegen Körperverletzung (Fall Wagner) zu 6 Jahren 3 Mnaten verurteilt. Der Angeklagte Schwing wegen Beihilfe zum versuchten Totschlag (Fall Wagner) zu einer Gefängnisstrafe von 1 Jahr 6 Monaten, der Angeklagte Heinz (Fall Wagner) wurde mangels Beweisen freigesprochen.
Quelle: G 12 A Nr. 19/4, Seite 409
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v5609133