1736 Mai 18
Philippsruhe, 18. Mai 1736
Wilhelm Landgraf von Hessen bestätigt der deutschen und französischen reformierten Gemeinde zu Bockenheim die ihnen am 8. Februar 1644 von Georg Albrecht Graf von Erbach gewährte Concession. Diese Urkunde ist mit Schnüren mit der Urkunde des Landgrafen verbunden und gibt wiederum in vollem Wortlaut den auf den 24. Mai 1638 datierenden Vergleich zwischen Graf Philipp Moritz von Hanau und den beiden reformierten Gemeinden wegen der Kirche zu Bockenheim wieder.
Aussteller
Ausfertigung, Papier, Siegel
Vgl. Urk. 66 Nr. 215.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|
Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v5590802