Johann Graf zu Nassau, Vianden und Diez bekundet, dassß er auf Bitten seines Schwagers Johann Herr zu Runkel und Braunsberg, dessen Leibeigene, die auf die Stühle gehören (verbessert statt: in den Gerichten und Kirchspielen Rotenhain (Rotzen-) und Höhn (Hene) gesessen) gegen Geld von den Diensten, die ihm als Grafen von Diez zustehen, befreit, nämlich für 2 Weißpfennige vom Pferd und 2 Weißpfennige vom Hausgesesse, das keine Pferde hat, jeweils am 1. Mai (uff sant Walparen tag) seinem Keller zu Diez zu zahlen. Dabei bleiben ihm als Grafen von Diez seine Obrigkeit, die Folge zum Glockenschlag, an die Stühle und zu Reckenforst, wie vor Alters, auch ziemliche Hilfe seinen Waidleuten sowie beim Hegen, Schlägen und Befestigungen zu machen, vorbehalten.
1499-07-09
1499 uff dinstag noch Kyliani (verbessert aus: fritag noch dem neien jarstage)
Aussteller
Ausfertigung. Pergament von 1499 Januar 4 als Konzept benutzt, Siegel vom Pressel abgefallen
Abschrift um 1600 in Abt. 170 II
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde |
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Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v5561379