Heinrich von Mengerskirchen verschreibt in derselben Weise wie seine (+) Eltern Heinrich und Demud dem Pfarrer der Kirche zu Herborn einen Jahrzins von 1 Malter Korn aus der ihm gehörigen Lachewiese unterhalb Uckersdorf, wofür der Pfarrer sein Jahrgedächtnis mit Vigilien und Seelmesse alljährlich zu begehen hat, mit weiteren Bestimmungen, daß die Gesellen des Pfarrers eine Halbe Wein und der Schulmeister, der mit seinen Schülern bei dem Jahrgedächtnis singt, ebenso der Glöckner, 6 Pfennig zur Beförderung ihres Eifers erhalten sollen.
1368 April 23
Ludwig von Schönbach, Priester, Friedrich von Wetzlar, Kellner, Hentze von Dilln, Schöffe zu Herborn
Ausfertigung, Pergament, Siegel des Ausstellers erhalten
gedruckt Wyss, Hess. NB III. 78 nr. 1086; Abschrift: Abt. 171 Nr. Z 4581
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde |
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