Erzbischof Balduin von Trier bekennt, daß er dem Grafen Heinrich von Nassau und seiner Frau Meyna die Festen und Güter die in ihrer eingerückten Urkunde von 1352 Oktober 6 angegeben sind (Nassau, Beilstein und Mengerskirchen) zu rechtem Mannlehen verliehen hat mit der Vergünstigung, daß im Fall sie ohne männliche Nachkommen blieben ihre Töchter und deren männliche Nachkommen, die Erben des Lehens werden sollten.
1352 Oktober 10
Ausfertigung, Pergament, Siegel des Ausstellers verletzt
über die eingerückte Urkunde siehe U 439; Goerz, Regesten der Erzbischöfe zu Trier S. 89. vgl. Dominicus, Baldewin von Lützelburg 582
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde |
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Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v5561318