Revers des Hans von Völkershausen bezüglich der Belehnung mit Gericht und Rechten in Völkershausen und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda
1536 Oktober 27
Geben in unserer stadt Fuld freitags nach Crispini im funffzehenhundert und sechsundreissigen iar
R I b Fulda (Lehenreverse von Völkershausen)
Hans von Völkershausen (Volgkershausen) bestätigt die Belehnung mit Gericht, Rechten und Schorn mit Zugehörungen in Völkershausen (Volkershausen) [Ortsteil der Gem. Vacha, Wartburgkrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Aussteller
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v5553534